Rezeptanforderung

Auch wenn wir bereits zusätzliche Telefonleitungen eingerichtet haben, sind wir manchmal telefonisch schwer zu erreichen. Ab Januar 2024 gibt es die elektronischen Rezepte. Diese werden auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert. Die Karte muss hierfür einmal im Quartal eingelesen werden. Wir bitten Sie daher einfach in unserer Praxis vorbei zu kommen. 

 

Bitte bestellen Sie keine Medikamente, die Sie für eine akute Erkrankung brauchen. Dauermedikamente sind wirklich nur Medikamente, die Sie über Monate hinweg jeden Tag einnehmen. Alle anderen Medikamente werden nur nach persönlichen Gespräch und ggf. Untersuchung in der Praxis verordnet.
Anforderungen für Akutmedikamente über diesen Weg werden nicht bearbeitet und nicht beantwortet!

 

Die Ausstellung von Rezepten kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte in diesem Quartal eingelesen haben.

 

Bitte hier keine Terminanfragen. Hierzu bitte anrufen!